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Email-Disclaimer

Die bekannten Texte am Ende einer E-Mail sind seit nun mehr als zehn Jahren besonders bei Juristen und Banken beliebt, aber auch in vielen anderen Branchen und Bereichen sind sie mittlerweile anzutreffen. Diese Klauseln, welche am Ende einer E-Mail darauf aufmerksam machen, dass die E-Mail vertrauliche Daten enthalten kann und der Empfänger bestimmte Dinge tun soll (oder nicht tun soll), wenn er die E-Mail versehentlich erhalten (und gelesen) hat. Manchmal soll der irrtümliche Empfänger die E-Mail nur löschen, dann soll er den Absender über den Irrläufer verständigen und nicht nur die E-Mail löschen, sondern auch alle Anhänge (natürlich ungelesen). Einige wenige benachrichtigte Absender, solcher Irrläufer, bedanken sich auch manchmal für die Aufmerksamkeit des irrtümlichen Empfängers, manchmal oder meistens aber nicht. Was immer wieder für Lacher sorgt ist das dem Empfänger auch das Lesen der E-Mail verboten wird, wenn er — aus Sicht des Senders — nicht der richtige Empfänger ist. Ja, manchmal kann man sich nur wundern über diese unbestechliche Logik die viele Unternehmen in die unnötige Aufblähung ihrer gesamten Email-Kommunikation investieren. Dabei haben diese Texte (Email-Disclaimer) keinen rechtlich greifbaren Bestand, alleine schon von der Unlogik her, die so sehr gewünschten Verbote am Ende einer Kommunikation zu stellen, lässt sich bei gesunden Menschenverstand nur schwer erklären. Das wäre ungefähr genauso, als wenn Sie einen 1000-Seiten Schinken lesen und auf Seite 999 finden Sie dann den Hinweis, das dieses Buch nur von authorisierten Personen gelesen werden darf und Sie sich nun melden müssen, wenn Sie nicht zu den authorisierten Personenkreis gehören, damit […Kopfkino].
Ja geht’s denn noch?

Ein sehr interessanter Link dazu:
http://angstklauseln.wordpress.com/
oder auch unter www.angstklauseln.de

Veralteter Link:
http://www.causse.de/recht/angstklauseln.html

Diese Unsitte mit der künstlichen Aufblähung der üblichen 4 Zeilen Email-Kommunikation muss einfach aufhören.
Es nervt, es stört, es ist unsinnig! Kapiert es endlich, ihr Narren!

Zwar ist es grundsätzlich Sache der Unternehmensleitung, Vorgaben dazu zu machen, wie E-Mails aufgebaut sein sollen und welche Textbausteine oder E-Mail-Disclaimer, Werbe-Slogans oder Umwelthinweise enthalten sein müssen, aber hier können Datenschutzbeauftragte oder der Mail-Admin darauf hinweisen, welch geringe Bindungswirkung E-Mail-Disclaimer wirklich haben. Sicherlich können diese Disclaimer in anderen Rechtsordnungen (z.B. in den USA) erforderlich sein, aber in Deutschland können sie allerdings auch imageschädigend wirken. Schließlich könnte man auch vermuten, dass der Verwender von E-Mail-Disclaimern nur wenig von den rechtlichen Rahmenbedingungen versteht, mal ganz abgesehen von der Logik einen solchen Hinweis am Ende des Textes zu platzieren.

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UweB
2014/03/18